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Leben lieben heisst Embryonen schützen

Bei Verfassungsänderung und geplanter Gesetzesrevision zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geht es um den Umgang mit Embryonen, also um den Umgang mit beginnendem menschlichem Leben. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES lehnt die Zulassung der PID ab.

Bei der PID geht es um das Hantieren mit heranwachsendem menschlichen Leben. Es geht ums Aussortieren von angeblich unerwünschten Embryonen. Es wird in Zukunft um das Lebensrecht von Kindern mit einer Behinderung gehen. Darf heranwachsendes menschliches Leben zu einer Handelsware werden?

Verletzbares Erbgut im Reagenzglas

Durch die Zulassung der Erzeugung von Kindern im Reagenzglas IVF wurde vor 15 Jahren in der Schweiz ein heikles Verfahren legitimiert. Dass dadurch die künstliche Selektionen und Nutzung von Embryonen zu Forschungszwecken möglich würde, zeichnete sich schon damals ab. Nun ist die PID eine weitere Öffnung. Diese ist mit grossen ethischen Problemen verbunden. Problematisch sind ganz besonders die Zulassung von einer grossen Anzahl von Embryonen (vorgesehen sind 12 pro Behandlungszyklus) sowie die möglich werdenden Auswahlverfahren von „wünschbarem“ Erbgut.

Überschreitung ethischer Grenzen

Der Kinderwunsch von kinderlos gebliebenen Eltern ist verständlich. Es ist auch legitim, dass Eltern medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, um wenn möglich gesunde Kinder zu haben. Aber dieser Wunsch darf nicht isoliert von den grundlegend menschlichen Aspekten des Lebens gesehen werden. Mit der möglich werdenden Auswahl von menschlichem Leben werden Grenzen überschritten, die nicht mehr kontrollierbar sind und die Entwicklung der Gesellschaft auf eine gefährliche Bahn bringen. Zudem bedeutet jede Vernichtung eines Embryos auch die Vernichtung von werdendem menschlichen Leben.

Keine beliebige Manipulation zulassen

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES ist überzeugt, dass menschliches Leben, auch im frühen Stadium, ein Wunder und ein Geschenk Gottes ist. Jedes einzelne Menschenleben ist mit der gleichen Würde ausgestattet, lebens- und schützenswert. Daher ist es nicht richtig, Kinder mit angeborenen Krankheiten geringer zu achten als gesunde Kinder. Es gibt viele Beispiele von schwerkranken Kindern, die für ihre Eltern und Geschwister zu einem grossen Segen geworden sind. Das geplante Gesetz legt das Gewicht dagegen einseitig auf das Leiden der Eltern und auf die angeblich „unhaltbare“ Situation, welche die Geburt eines invaliden Kindes bedeute. Es ist zu befürchten, dass sich dadurch auch die Situation für invalide Menschen verschlechtert. Würden diese doch von ihrer Umwelt zunehmend als Menschen angesehen, die eigentlich gar nicht hätten geboren werden dürfen. Statt einer liebevollen Annahme als andere, aber gleich wertvolle Menschen könnte dies wieder vermehrt zu Diskriminierung führen.

Das Leiden von Eltern und Angehörigen von Kindern mit schwerer Behinderung muss ernst genommen werden. Aber anstatt die Geburt von Menschen mit einer möglichen Erbkrankheit zu verhindern, sollte vielmehr die Betreuung und Begleitung der betroffenen Eltern und Familien ausgebaut werden.

In diesem Sinne ruft die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES die Stimmberechtigten auf, bei der Änderung von Art. 119 der Schweizerischen Bundesverfassung am 14. Juni NEIN zu stimmen. Sollte die Verfassungsänderung dennoch angenommen werden, werden sich die Stimmberechtigten später mit einem Nein zum Fortpflanzungsmedizingesetz nochmals klar für den Schutz des Lebens und gegen eine weitgehende Zulassung der Manipulation von Embryonen aussprechen können.