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Ehepaar-Adoption ist im Interesse der Kinder

Die Schweizerische Evangelische Allianz hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Adoptionsrecht geäussert. Im Interesse der Kinder lehnt sie die darin geplante Öffnung der Stiefkind-Adoption auf Einzelpersonen ab.

Die geplante Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen („Stiefkindadoption“) lehnt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA entschieden ab. Sie sieht darin keine Verbesserung des Kindswohls. Die Stellungnahme zuhanden des Bundesamts für Justiz wurde von der SEA-Arbeitsgemeinschaft Forum Ehe+Familie erarbeitet.

Stabilität der Elternbeziehung als Voraussetzung

Stabile Elternbeziehungen sind eine der wichtigsten Grundlagen für das Gelingen einer Adoption. Die Lebensform der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau weist gegenüber dem Zusammenleben ohne Trauschein einen höheren Grad an sozialer Verantwortung auf. Auch eine hohe Scheidungsrate vermag die Tatsache nicht zu entkräften, dass die Ehe zwischen Mann und Frau statistisch gesehen die stabilste Lebensform ist. Gerade beim Kriterium der Stabilität in der Elternbeziehung sollen nun massive Abstriche gemacht werden. Damit setzt sich die geplante Anpassung des Adoptionsrechts in Gegensatz zum angestrebten Ziel, die tatsächliche Befindlichkeit des Kindes zu verbessern.

Nicht im Sinne des Kindswohls

Durch die Erleichterung der Adoptionsvoraussetzungen könnten zwar sorgerechtliche Aspekte verbessert werden. Das Wohl des Kindes würde aber damit in vielen Fällen nicht verbessert, im Gegenteil. Die Stieffamilienbildung stellt oft einen enormen Stress für die neue Paarbeziehung dar. Unverarbeitetes aus der vorherigen Beziehung wird in die neue Partnerschaft hineingetragen; der Stiefpartner kann nicht von heute auf morgen die Elternrolle übernehmen; es kann zu Loyalitätskonflikten kommen. Während das Kind noch dem leiblichen Elternteil nachtrauert, wird es in eine neue, wackelige und unreife Stief-Elternschaft hineinmanövriert. Die Stiefkind-Adoption ist daher kein Argument für das Kindswohl.