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„Ehe für alle“ widerspricht dem Kindeswohl

Mit einer Gesetzesänderung will die Rechtskommission des Nationalrats die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Diese könnten künftig ebenso Kinder adoptieren und möglicherweise Verfahren der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES spricht sich in der Vernehmlassung primär aus Gründen des Kindeswohls gegen die „Ehe für alle“ aus und weist beide Varianten – mit oder ohne Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – zurück.

Die Schweizer Politik diskutiert aktuell über die Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für Personen gleichen Geschlechts. Damit würden alle rechtlichen Bestimmungen, die für eine Ehe gelten, künftig sowohl auf verschieden- als auch auf gleichgeschlechtliche Paare Anwendung finden.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA.RES erachtet diese absolute Gleichbehandlung und somit eine Neudefinition von Ehe als nicht angebracht. Denn der entscheidende Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften ist und bleibt, dass nur aus ersteren Nachkommen hervorgehen können. Damit ist diese Beziehungsform nicht bloss langfristig für die Fortpflanzung des Menschengeschlechts, sondern auch mittelfristig für die finanzielle, soziale und medizinische Altersvorsorge der Generationen unerlässlich. Vor dem Hintergrund dieses essenziellen Unterschieds stellt die Ungleichbehandlung keine ungerechtfertigte Diskriminierung dar.

Die vom Parlament bereits vorgesehene Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft beim Einbürgerungsverfahren kann im Übrigen unabhängig von einer Neudefinition der Ehe vollzogen werden. Sie lässt sich deshalb nicht als Argument für die „Ehe für alle“ heranziehen.

Mit der Vorlage verknüpft sind auch Fragen des Zugangs gleichgeschlechtlicher Paare zur gemeinschaftlichen Adoption sowie zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren, der ihnen bisher nicht offensteht. Beide Aspekte sind für die SEA.RES primär aus Sicht des Kindes einzuschätzen. Sowohl die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare als auch die Samenspende für miteinander verheiratete Frauen würden bedeuten, dass Kinder entweder ohne Vater oder ohne Mutter aufwachsen. Es gibt jedoch keinen Grund, vom entwicklungspsychologisch und pädagogisch begründeten Ideal eines weiblichen und eines männlichen Elternteils abzuweichen. Im Gegenteil steht ein Kind mit zwei Müttern in der Gefahr, stigmatisiert zu werden. Schliesslich würde eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für weibliche Paare neue Ungleichheiten schaffen. Dies wiederum dürfte früher oder später in die Forderung nach einer Leihmutterschaft für männliche Paare und damit in eine Instrumentalisierung des menschlichen Körpers münden.

Ehepaar-Adoption ist im Interesse der Kinder

Die Schweizerische Evangelische Allianz hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Adoptionsrecht geäussert. Im Interesse der Kinder lehnt sie die darin geplante Öffnung der Stiefkind-Adoption auf Einzelpersonen ab.

Die geplante Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen („Stiefkindadoption“) lehnt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA entschieden ab. Sie sieht darin keine Verbesserung des Kindswohls. Die Stellungnahme zuhanden des Bundesamts für Justiz wurde von der SEA-Arbeitsgemeinschaft Forum Ehe+Familie erarbeitet.

Stabilität der Elternbeziehung als Voraussetzung

Stabile Elternbeziehungen sind eine der wichtigsten Grundlagen für das Gelingen einer Adoption. Die Lebensform der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau weist gegenüber dem Zusammenleben ohne Trauschein einen höheren Grad an sozialer Verantwortung auf. Auch eine hohe Scheidungsrate vermag die Tatsache nicht zu entkräften, dass die Ehe zwischen Mann und Frau statistisch gesehen die stabilste Lebensform ist. Gerade beim Kriterium der Stabilität in der Elternbeziehung sollen nun massive Abstriche gemacht werden. Damit setzt sich die geplante Anpassung des Adoptionsrechts in Gegensatz zum angestrebten Ziel, die tatsächliche Befindlichkeit des Kindes zu verbessern.

Nicht im Sinne des Kindswohls

Durch die Erleichterung der Adoptionsvoraussetzungen könnten zwar sorgerechtliche Aspekte verbessert werden. Das Wohl des Kindes würde aber damit in vielen Fällen nicht verbessert, im Gegenteil. Die Stieffamilienbildung stellt oft einen enormen Stress für die neue Paarbeziehung dar. Unverarbeitetes aus der vorherigen Beziehung wird in die neue Partnerschaft hineingetragen; der Stiefpartner kann nicht von heute auf morgen die Elternrolle übernehmen; es kann zu Loyalitätskonflikten kommen. Während das Kind noch dem leiblichen Elternteil nachtrauert, wird es in eine neue, wackelige und unreife Stief-Elternschaft hineinmanövriert. Die Stiefkind-Adoption ist daher kein Argument für das Kindswohl.